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Schutz Gegen Abmahnhaie In Deutschland

Jeder hat eine reelle Chance online Geld zu verdienen. Es ist möglich mit oder ohne eigene Homepage online Geld zu verdienen. Wer mit Website online Geld verdienen möchte, muß beachten, in welchem Land Einnahmen im Internet erzielt werden sollen.

Deutschland zum Beispiel ist ein sehr gefährlicher Standort für Kleinunternehmer oder Ich-AGs, die online Geld verdienen möchten. Abmahnhaie, also Mitbewerber und deren gekaufte Anwälte, möchten auch online geld verdienen. Sie jagen hauptsächlich unerfahrene und finanziell schwache Kleinunternehmer, insbesondere kleine E-Bay-Verkäufer, um mit Serienabmahnungen bzw. Anwaltsgebühren online Geld zu verdienen.

Ohne gründliche Vorbereitung bei der Existenzgründung in Deutschland werden daher nicht Sie sondern die Serienabmahner online Geld verdienen dank irgendwelcher unlauterer Wettbewerbsverstösse, die jeder Onlinehändler oder Webmaster sehr schnell begehen kann.

Die Abmahnhaie setzen bei einer Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstösse den Streitwert absichtlich so hoch an, dass die Kosten eines Rechtsstreites vor Gericht oder die Anwaltsgebühren für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwaltes für den Existenzgründer oder Kleinunternehmer unerschwinglich hoch sind, und sie es daher vorziehen, die Abmahnung ungeprüft schriftlich zu akzeptieren und die Anwaltskosten für die Abmahnung zu bezahlen.

Wenn Sie also unbedingt in Deutschland online Geld verdienen möchten, brauchen Sie entweder eine Rechtsschutzversicherung, die auch bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Versicherungsschutz gewährt, oder Sie verlegen Ihren Wohn- und Geschäftsitz ins abmahnfreie Ausland, um angstfrei online Geld verdienen zu können.

Bevor Sie mit oder ohne Website online Geld verdienen, ist es für Ihren Erfolg unerläßlich, Ihren lieben Mitkonkurrenten und deren Anwälten möglichst wenig Angriffsflächen zu bieten. Wie dies geschieht, werden wir in weiteren Beiträgen vertiefen.

Nur ein Beispiel sei hier erwähnt. Deaktivieren Sie JavaScript und schauen Sie sich das Impressum, also die gesetzlichen Pflichtangaben, der nachfolgenden kommerziellen Website eines deutschen Webmasters in England mit Server in den U.S.A. an:

EVBDAG

Unverbindliche rechtliche Infos zur Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet finden Sie bei:

rarw.de

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Rechtlicher Hinweis:

Abmahnhaie sind nur solche Anwälte und Mitbewerber, die auschließlich aus Abzockgründen nach Wettbewerbsverstössen im Internet googeln, um vom Abgemahnten die Zahlung einer Anwaltsgebühr zu erzwingen. Die Anwaltsgebühren werden dann unter den Abmahnhaien aufgeteilt.

Anwälte und Mitbewerber mit einer tugendhaften und standesgerechten Gesinnung bar jeder Abzockmentalität sind keine Abmahnhaie.

Abmahnhaie würden deutsche Internetunternehmer deutlich weniger bedrohen und belästigen, wenn die Abmahngebühr bei der ersten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung abgeschafft werden würde. Der deutsche Gesetzgeber hat dies bisher noch nicht in den Tat umgesetzt. Reicht bitte viele entsprechende Petitionen beim Deutschen Bundestag ein.

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